Ein Betriebsarzt kostet Ihren Betrieb ca. 196 EUR im Jahr (ein entsprechendes Angebot finden Sie hier). Ein Mitarbeiter hingegen kostet Sie wahrscheinlich mehr als 100 EUR am Tag. Wenn Sie also zwei Tage Krankheit verhindern können, dann hätten Sie schon einen Gewinn gemacht! Ihr Mitarbeitertag kostet wahrscheinlich sogar noch mehr und Sie haben vermutlich mehr als zwei Tage Arbeitsunfähigkeit im Jahr im Betrieb. Deshalb rate ich Ihnen folgendes.
Wann und warum Untersuchungen vom Betriebsarzt?
Wer muss wann warum untersucht werden und ist das eigentlich eine "Untersuchung"?
Alkohol und Drogen im Betrieb
Wer alkoholisiert oder unter Drogen bei Arbeiten angetroffen wird, bei denen dieser Zustand verboten ist, wie Autofahren, Gabelstapler, Kran oder andere gefährliche Maschinen, Absturzgefahr etc., wird bitte unbedingt sofort daran gehindert - im Zweifel auch festhalten und erhält eine Abmahnung.
Autofahren für die Firma
Ist eine Eignungsprüfung beim Führen von Fahrzeugen sinnvoll oder gar notwendig?
Eine ärztliche Untersuchung ist ein angezeigtes Mittel, mit der sich der Arbeitgeber entsprechend DGUV-V 70 davon überzeugen kann, ob ein Mitarbeiter körperlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Wieviel Datenschutz macht Sinn?
DSGVO ist in aller Munde und kommt in den E-Mails schon als Spam herüber. Was ist wirklich relevant?
Es gibt zwei Herangehensweisen, die diese Perspektive klären.
Das Flimmern ist zurück!
Einige von uns erinnern sich noch an die dunklen Bildschirme mit den grünen Schriftzeichen. In alten Filmen sieht man sie noch und ja, sie flimmerten. Das führte zu Kopfschmerzen, Unruhe und zwar selten aber manchmal auch zu Krampfanfällen.
Das ist neu beim Mutterschutz
Die Änderungen sind nicht wesentlich aber einiges ist neu:
Sie melden wie bisher jede Ihnen bekannt werdende Schwangere im Betrieb z.B. mit dem im Downloadbereich verfügbaren Formular. Die immer sinnvolle Einschätzung möglicher Gefahren am Arbeitsplatz, die „Gefährdungsbeurteilung“, muss natürlich besonders mögliche Gefahren für Schwangere berücksichtigen und schriftlich niedergelegt werden. Hier hilft das von den Gewerbeaufsichtsämtern bereitgestellte Formular.






