Ist eine Eignungsprüfung beim Führen von Fahrzeugen sinnvoll oder gar notwendig?
Eine ärztliche Untersuchung ist ein angezeigtes Mittel, mit der sich der Arbeitgeber entsprechend DGUV-V 70 davon überzeugen kann, ob ein Mitarbeiter körperlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Eine solche Untersuchung kann nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit durchgeführt werden. Es handelt sich dabei seit einiger Zeit aber nicht mehr um eine Vorsorge(-untersuchung) nach ArbMedVV, sondern dem Sinn nach um eine Eignungsuntersuchung. Deshalb muss entweder die Gefährdungsbeurteilung oder eine Betriebsvereinbarung bzw. -anweisung diese Eignung zur Voraussetzung machen, ein Auto oder ein anderes Fahrzeug zu führen.
Seite 54 der DGUV-V 70 führt hierzu aus "Versicherte sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönlichen Eigenschaften, z. B. Seh- und Hör vermögen, Zuverlässigkeit, zum Führen des Fahrzeuges befähigt sind.
Die körperliche Eignung kann durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten' (BGG 904) festgestellt werden.
Es ist für alle Beteiligten sicherer, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen."
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)