Wer alkoholisiert oder unter Drogen bei Arbeiten angetroffen wird, bei denen dieser Zustand verboten ist, wie Autofahren, Gabelstapler, Kran oder andere gefährliche Maschinen, Absturzgefahr etc., wird bitte unbedingt sofort daran gehindert - im Zweifel auch festhalten und erhält eine Abmahnung. Bestehen Sie auf absolute Abstinenz und organisieren Sie mindestens z.B. drei unangemeldete Drogentests z.B. beim Hausarzt im Abstand von je ca. zwei Monaten. Bei Fehlverhalten oder positivem Test müssen Sie sofort kündigen.
Alkohol und Drogen im Betrieb
- Ulrich Frick