Einsätze vor Ort
Wir nutzen bevorzugt die Video- oder Telefonsprechstunde in der Beratung und Betreuung.
Auf Ihre Anforderung sind die Aufnahme von Befunden auch in Ihrem Betrieb möglich. Diese sind durch niedergelassenen Kollegen der im Delegationsverfahren genehmigten Berufe oder zur Übergabe an den Betriebsarzt zur Begutachtung vorgesehen. Die gesetzlichen Regelungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 28 sind Bestandteil des Auftrags konkretisiert in der Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Eine analoge Regelung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Delegation ärztlicher Leistungen an Assistenzpersonal ist Bestandteil des Auftrags.
Die Leistungen werden im Betrieb des Auftraggebers und bei HIELER erbracht. Die Einsatzzeit wird nach Maßgabe des A 3.4 flexibel mit den jeweiligen Betrieben abgestimmt. Sofern arbeitsmedizinische Untersuchungen am Standort des Auftraggebers stattfinden, stellt dieser dem Betriebsarzt oder den im Delegationsverfahren oder zur Befundübergabe zur Begutachtung einen für vertraulich zu führende Gespräche und ggf. für Untersuchungen geeigneten Raum (4 Meter in einer Entfernung, nicht einsehbar, beleuchtet, geheizt, ohne wesentliche Lärmbelästigung, mit Tisch, Stühlen, elektr. Anschluss 1 m vom Tisch, Untersuchungsliege, Handwaschbecken usw.) sowie eine Parkgelegenheit unter 100 m zur Verfügung.
Die aktuellen Preise für unseren Tagessatz (8 Stunden) finden Sie hier.