Einige von uns erinnern sich noch an die dunklen Bildschirme mit den grünen Schriftzeichen. In alten Filmen sieht man sie noch und ja, sie flimmerten. Das führte zu Kopfschmerzen, Unruhe und zwar selten aber manchmal auch zu Krampfanfällen.
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Die Änderungen sind nicht wesentlich aber einiges ist neu:
Sie melden wie bisher jede Ihnen bekannt werdende Schwangere im Betrieb z.B. mit dem im Downloadbereich verfügbaren Formular. Die immer sinnvolle Einschätzung möglicher Gefahren am Arbeitsplatz, die „Gefährdungsbeurteilung“, muss natürlich besonders mögliche Gefahren für Schwangere berücksichtigen und schriftlich niedergelegt werden. Hier hilft das von den Gewerbeaufsichtsämtern bereitgestellte Formular.
Unser Programm "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist: einfach! Ein Kurzleitfaden für Betriebe und Betriebsteile bis 10 Beschäftigte" oder ein vergleichbares Programm benötigen Sie unbedingt in Ihrem Betrieb zur Dokumentation Ihrer Sicherheitsrelevanten Vorgänge für den Fall einer Havarie oder Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Behörden.