Daten schützen

Zum 25. Mai 2018 hat sich das Datenschutzrecht in Deutschland geändert, weshalb wir Sie auch hier gern günstig absichern.

Wesentliche Neuerung im Datenschutz ist, dass die Beweislast umgekehrt wurde – und erhebliche Strafgebühren eingeführt wurden. Wenn Sie Unterlagen verwalten, die die folgenden Kriterien erfüllen, benötigen Sie unbedingt und schnell einen Datenschutzbeauftragten:

  • Ihre Unterlagen beinhalten Informationen über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische (NEU: weltanschauliche) Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. (NEU: genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder zur sexuellen Orientierung). Hier ist insbesondere an Angaben zur Religionszugehörigkeit bei Meldungen im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung zu denken.
  • Ihre Unterlagen mit personenbezogenen Daten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum etc. werden digital, also auf einem Computer oder gar Mobiltelefon von mehr als 9 Personen bearbeitet.
  • Ihre Unterlagen mit personenbezogenen Daten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum etc. werden analog, also auf ausschließlich auf Papier von mehr als 20 Personen bearbeitet.

 

Unser Datenschutzbeauftragter bereitet alle notwendigen Unterlagen in Ihren Betrieb vor, um alle formellen und insbesondere auch tatsächlichen Bedingungen – besonders auch im Interesse Ihres eigenen Datenschutzes – zu erfüllen.

Auch wenn die neue Gesetzgebung noch nicht „durchgeklagt“ ist, kann man davon ausgehen, dass die aktuellen Regeln im Wesentlichen zusätzlich zu den neuen Bestimmungen eingehalten werden müssen. So werden schon jetzt unter der bis 24. Mai 2018 gültigen Gesetzgebung (BDSG) gehäuft auch sogenannte Kleinbetriebe vom Landesdatenschutzbeauftragten geprüft mit der Auslösung von bis zu 300.000,- EUR je Fall aktuell und 20 Mio EUR oder 4% des weltweiten Umsatzes nach der neuen Gesetzgebung, der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

 

Kosten:

Um die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ab Mai der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, benötigen Sie sowohl das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bisher: internes und externes Verfahrensverzeichnis), eine AV-Erstkontrolle (bisher Datenschutz-Audit) und die darauf basierende Datenschutzbelehrung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die nach außen wirksame Datenschutzerklärung und in der Kommunikation mit Ihren Auftragnehmern jeweils einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Diese Leistungen erhalten Sie für drei Tagessätze, von denen bis zu einem Tagessatz vor Ort in Ihrem Betrieb stattfindet. Die aktuellen Preise für unseren Tagessatz (8 Stunden) finden Sie hier.

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