Was kommt nach dem Vertrag?


Unser Vorgehen – besonders während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist: 

Mit unserem Vertrag ist die "anlassbezogene" Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erledigt. Einen weiteren Anbieter benötigen Sie nicht. 

Sie erhalten einen Zugang zu unserer Seite, auf der das Vorgehen, Arbeitsschutz zu organisieren nochmal in einfachen Worten mit zugehörigen Formularen erklärt wird. 

Falls Sie schon Qualitätssicherung machen, haben Sie wahrscheinlich das allermeiste bereits erledigt. Da überschneidet sich viel. 

Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie etwas zusätzlich bestellen. Das heißt ja "anlassbezogen". 

Das könnte die Arbeitsmedizinische Vorsorge sein, wobei es da eine Privatüberweisung an einen Arzt der Wahl der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters (in unseren Kosten enthalten) von uns für diesen Zweck gäbe, Fragebögen und Gutachten des Betriebsarztes mit entsprechender Handlungsaufforderung zu Impfung, Nachkontrolle etc. direkt an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Voraussichtlich fällige "Arbeitsmedizinische Vorsorgen" mit entsprechenden Befunderhebungen: 

  • "G 24" Hauterkrankungen (ab 2 Stunden Handschuhe/Feuchtarbeit am Tag als Angebot, ab 4 Stunden Pflicht für alle)
  • „G 25“ Fahr-, Steuer-, Regeltätigkeiten z.B. Autofahren auf Anweisung des Arbeitgebers. Da ist neben der halbjährlichen Führerscheinkontrolle durch Sie eine Untersuchung nach betriebsärztlichen Kriterien insofern absichernd, als Sie damit belegen können, dass Sie sich um die fachliche („Führerschein“) und persönliche Eignung (Gesundheit) regelmäßig gekümmert haben, falls mal ein Unfall passiert.
  • "G 26.1" als Angebot beim Tragen von FFP2 Masken - Tragezeitbeschränkung beachten
  • "G 37" Bildschirmarbeit für alle mit Tätigkeiten am Bildschirm - eher inhaltlich als zeitlich zu werten,
  • "G 42" Infektionsgefahren zur Sicherung relevanten Impfschutzes i.d.R. Hep B / Impfpasskontrolle bei allen anderen vertragsärzlich vorgesehenen Impfungen gem. STIKO und "Masernbestätigung",
  • BEM bei Bedarf, falls jemand über 6 Wochen in einem Jahr krank war und das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht ohne dritten Arzt gelöst werden kann.

Wir kommen auch zu Ihnen in den Betrieb oder leisten per Videosprechstunde ganztags, allerdings wird dann mindestens ein Tagessatz von 8 Stunden a 150 EUR netto fällig bei Sitzungen des ASA-Ausschusses oder Begehungen, bei Kontakt zu Behörden oder die evtl. darüber hinausgehende Summe bei Befunderhebungen.

Unsere Preisliste finden Sie hier

Für Gesundheitsbetriebe gilt zusätzlich:

Wir können für Sie kostensparend auf Ihre Kompetenz, Blut abzunehmen zurückgreifen , falls das für Sie ok ist. Der Datenschutz wird dadurch gewährleistet, als Sie das Blut mit unserer Laboranforderungen einsenden, die Befunde also nicht in Ihrer Praxis landen. Ansonsten wäre das Vorgehen wie oben.


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Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Netto-Preise