Arbeitsunfähigkeit als Kostenfaktor
Ein Betriebsarzt kostet Ihren Betrieb ca. 196 EUR im Jahr (ein entsprechendes Angebot finden Sie hier). Ein Mitarbeiter hingegen kostet Sie wahrscheinlich mehr als 100 EUR am Tag. Wenn Sie also zwei Tage Krankheit verhindern können, dann hätten Sie schon einen Gewinn gemacht…
Ein Beispiel für einen Betrieb von ca. 1.500 Mitarbeitern finden Sie unten.*
Ihr Mitarbeitertag kostet wahrscheinlich sogar noch mehr und Sie haben vermutlich mehr als zwei Tage Arbeitsunfähigkeit im Jahr im Betrieb.
Deshalb mein dringender Rat:
Sprechen Sie Mitarbeiter am besten täglich an, ob sie Beschwerden haben.
Lassen Sie diese Mitarbeiter bald einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren. Per Online-Sprechstunde geht das schnell.
Er wird eine Arbeitssituation zu gestalten versuchen, dass die Beschwerden zurückgehen.
Wenn jemand arbeitsunfähig ist, erreichen Sie ihn nur noch schlecht.
Spätestens am zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit sollte „BEM“ durchgeführt werden, also ein Gespräch mit der Frage angeboten werden, ob der Betrieb etwas tun oder verändern kann, dass der Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommt.
Auch hier: Schicken Sie diese Mitarbeiter zum nächstmöglichen Termin zum Betriebsarzt.
Warten Sie nicht, bis die gesetzlichen sechs Wochen vergangen sind. Dann verlieren Sie mindestens 3.600 EUR einfach so. Danach geht der Mitarbeiter in die Lohnfortzahlung der Krankenkasse und Sie haben von BEM keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr und nur den gesetzlich vorgeschriebenen Aufwand.
Unser Vorgehen ist „ganz einfach“:
- Für einen Monat glauben wir den Mitarbeitern ihren Beschwerdevortrag – das empfehlen wir Ihnen auch. Dadurch bleibt der Mitarbeiter im Betrieb und bringt zumindest eine eingeschränkte Leistung im Vergleich zu keiner Leistung in Arbeitsunfähigkeit.
- Ab einem Monat müssen dem Betriebsarzt – unter der ärztlichen Schweigepflicht! – Unterlagen des behandelnden Arztes zu den Beschwerden vorgelegt werden. Dann wird der empfohlene Einsatz an die Informationen des behandelnden Arztes angepasst und die Dauer der Einschränkung auf die Erkrankung abgestimmt.
Hieraus resultiert eine „Ungerechtigkeit“ den Gesunden gegenüber, da die belastenderen Tätigkeiten, wie bis auf den Fußboden bücken, langes Stehen etc. im Verhältnis zu einem größeren Teil bei den Gesunden verbleiben. Um diese „Ungerechtigkeit“ möglichst selten auftreten zu lassen unser oben genannter Rat, möglichst täglich nach Beschwerden zu fragen und möglichst halbschichtig abteilungsübergreifend die Mitarbeiter rotieren lassen.
In Kürze:
Sprechen Sie Mitarbeiter am besten täglich an, ob sie Beschwerden haben.
- Schicken Sie diese Mitarbeiter zum nächstmöglichen Termin zum Betriebsarzt.
- Spätestens am zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit sollte die Frage gestellt werden, ob der Betrieb etwas tun oder verändern kann, dass der Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommt.
Sie haben noch keinen Betriebsarzt? Hier finden Sie ein günstiges Angebot.
* Beispiel für einen Betrieb von ca 1.500 Mitarbeitern:
In einem Betrieb dieser Größe kostet der Betriebsarzt mit erfahrungsgemäß ca 1.000 Einsatz-Stunden à 90 EUR 90.000 EUR im Jahr.
Angenommen, ein Mitarbeiter kostet Sie 100 EUR täglich, dann wäre es für Sie ein Gewinn, wenn Ihr Betriebsarzt mindestens 900 Tage Mitarbeiter wieder in den Betrieb bringt oder im Betrieb hält.
Nehmen wir mal 1 Prozent Arbeitsunfähigkeit - was einer Traumquote entspricht! - von 1.500 Mitarbeitern, das wären also 15 Mitarbeiter zu je 230 jährlichen Arbeitstagen, also insgesamt 15 Mitarbeiter * 230 Tage = 3.450 Tage.
Wenn Ihr Betriebsarzt diese knapp 3.500 Tage also um mehr als 900 Tage verringert, dann verdienen Sie Geld durch seinen Einsatz!
Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitarbeitertag Sie über 100 EUR kostet und Sie eine höhere Arbeitsunfähigkeits-Quote als die angenommenen 1 Prozent haben...
Ihr Betrieb hat mehr als 50 Mitarbeiter? Hier können Sie ein Angebot für einen Betriebsarzt anfordern.