Da die Corona-Mutante B.1.1.7. deutlich ansteckender ist, verzeiht sie keine Nachlässigkeiten bei den Schutzmaßnahmen (AHA-L).
In dieser Zeit der pandemischen Lage von nationaler Tragweite bezüglich des sogenannten Corona Virus gelten natürlich alle Regeln bezüglich Arbeitsunfähigkeit weiter.
Die Vorbereitung auf eine voraussichtlich lange Zeit im Zustand der Pandemie erfordert eine neue Betrachtung besonders in der betrieblichen Sicherheit vor Infektionen.
Zwei Aspekte sollen beleuchtet werden, 1. die Sicherheit im Betrieb zum Schutz der Mitarbeiter und des Betriebsablaufes und 2. die Sicherheit aller Bürger im Alltag:
Natürlich muss die medizinische Versorgung aufrecht erhalten werden und genau dafür sind ja die Regeln erlassen worden, nämlich Kapazitäten zu schonen, um Anstürmen erkrankter gewachsen zu bleiben.
"Folgen Sie den behördlichen Vorgaben". Wenn Sie das tun, könnten Ihnen Arbeitskraft von Mitarbeitern (mwd) ausfallen oder Sie Ihren Betrieb gar nicht mehr betreiben dürfen, sind folgende Ansprüche gegen den Staat wahrscheinlich (also bitte beantragen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
nutzen Sie gern unser schon lange bestehendes Angebot der wohnortnahen Betreuung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es gibt diese Tests und wir könnten sie auch anbieten. Allerdings stellt sich die Frage, welche betrieblichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Sollen Positive nicht oder gerade beschäftigt werden? Sollen Positive von Negativen räumlich getrennt werden, Negative oder Positive Atemschutz tragen etc.?