Sich das Rauchen abzugewöhnen ist alles andere als einfach, gilt doch Nikotin als eine der stärksten suchterzeugenden Substanzen überhaupt. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zwei Methoden vorschlagen, die Ihnen dabei helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören.
Wer muss wann warum untersucht werden und ist das eigentlich eine "Untersuchung"?
Einige von uns erinnern sich noch an die dunklen Bildschirme mit den grünen Schriftzeichen. In alten Filmen sieht man sie noch und ja, sie flimmerten. Das führte zu Kopfschmerzen, Unruhe und zwar selten aber manchmal auch zu Krampfanfällen.
Die Änderungen sind nicht wesentlich aber einiges ist neu:
Sie melden wie bisher jede Ihnen bekannt werdende Schwangere im Betrieb z.B. mit dem im Downloadbereich verfügbaren Formular. Die immer sinnvolle Einschätzung möglicher Gefahren am Arbeitsplatz, die „Gefährdungsbeurteilung“, muss natürlich besonders mögliche Gefahren für Schwangere berücksichtigen und schriftlich niedergelegt werden. Hier hilft das von den Gewerbeaufsichtsämtern bereitgestellte Formular.
...nicht nur in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Zeiten reißen ziemlich an unserem Nervenkostüm!
Unser Programm "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist: einfach! Ein Kurzleitfaden für Betriebe und Betriebsteile bis 10 Beschäftigte" oder ein vergleichbares Programm benötigen Sie unbedingt in Ihrem Betrieb zur Dokumentation Ihrer sicherheitsrelevanten Vorgänge für den Fall einer Havarie oder Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Behörden.
Ein Betriebsarzt kostet Ihren Betrieb ca. 196 EUR im Jahr (ein entsprechendes Angebot finden Sie hier). Ein Mitarbeiter hingegen kostet Sie wahrscheinlich mehr als 100 EUR am Tag. Wenn Sie also zwei Tage Krankheit verhindern können, dann hätten Sie schon einen Gewinn gemacht! Ihr Mitarbeitertag kostet wahrscheinlich sogar noch mehr und Sie haben vermutlich mehr als zwei Tage Arbeitsunfähigkeit im Jahr im Betrieb. Deshalb rate ich Ihnen folgendes.
