• Wer muss wann warum untersucht werden und ist das eigentlich eine "Untersuchung"?

  • Die Änderungen sind nicht wesentlich aber einiges ist neu:

    Sie melden wie bisher jede Ihnen bekannt werdende Schwangere im Betrieb z.B. mit dem im Downloadbereich verfügbaren Formular. Die immer sinnvolle Einschätzung möglicher Gefahren am Arbeitsplatz, die „Gefährdungsbeurteilung“, muss natürlich besonders mögliche Gefahren für Schwangere berücksichtigen und schriftlich niedergelegt werden. Hier hilft das von den Gewerbeaufsichtsämtern bereitgestellte Formular.

  • Sich das Rauchen abzugewöhnen ist alles andere als einfach, gilt doch Nikotin als eine der stärksten suchterzeugenden Substanzen überhaupt. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zwei Methoden vorschlagen, die Ihnen dabei helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören.