Ungeimpfte erhalten weiter Lohnfortzahlung - aber die Arbeitgeber bei Quarantäne von Ungeimpften keine Quarantäne-Entschädigung.
Ungeimpfte erhalten weiter Lohnfortzahlung - aber die Arbeitgeber bei Quarantäne von Ungeimpften keine Quarantäne-Entschädigung.
Fällt also ein Arbeitnehmer aus, weil er in Quarantäne muss, so hat der Arbeitgeber zwar weiterhin den Lohn zu zahlen, bekommt aber keine Quarantäne-Entschädigung. Es werden also die Arbeitgeber bestraft, wenn ihre Mitarbeiter nicht geimpft sind, wodurch sich der Druck erhöht, Impfungen im Betrieb anzubieten. Dummerweise sind Ungeimpfte aber für die meisten Arbeitgeber wegen fehlenden Fragerechts gar nicht identifizierbar.
Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern also Anreize mit Prämien oder Geschenken, wenn sie einen ausreichenden Impfschutz nachweisen können, um nicht erstattete Quarantäne zu vermeiden. Die alleinige Aufforderung, sich impfen zu lassen, könnte evtl. als Missbrauch des Weisungsrechtes gelten.