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Mit Ihrem Einsatz in Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, es profitieren auch Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ihr Betrieb.

In Deutschland ist die Beauftragung eines Betriebsarztes gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verlangt, dass Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen, um sie in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die genauen Betreuungsfristen und der Umfang richten sich nach der Betriebsgröße und der Gefahrenklasse (geregelt in der DGUV Vorschrift 2).

  • Gefährdungsbeurteilung: Der Betriebsarzt unterstützt bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, indem er Gesundheitsgefahren im Betrieb identifiziert und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Reduzierung vorschlägt.
  • Berufskrankheiten: Er berät zur Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  • Pflicht- und Angebotsvorsorge: Der Betriebsarzt führt die vorgeschriebenen (z.B. bei Lärmbelastung) und angebotenen (z.B. bei Bildschirmtätigkeit) arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.
  • Eignungsuntersuchungen: Er prüft die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitern für spezielle Tätigkeiten (z.B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), um Unfälle zu verhindern.
  • Beratung: Er berät Mitarbeiter individuell zu gesundheitlichen Fragen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz (z.B. Ergonomie, Ernährung, psychische Belastungen).
  • Gesundheitsmanagement: Er unterstützt den Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger.
  • Fehlzeitenreduzierung: Durch präventive Maßnahmen und frühzeitige Erkennung von Belastungen können Krankheits- und Ausfallzeiten reduziert werden.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Betriebsarzt spielt eine Schlüsselrolle bei der Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter und hilft, diese wertvollen Fachkräfte langfristig im Unternehmen zu halten.

Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, der Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzkleidung unter ergonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Kurz gesagt: Ein Betriebsarzt ist keine Option, sondern eine Pflicht und dient als strategischer Partner, der nicht nur die gesetzliche Compliance sichert, sondern auch aktiv zur Gesundheit, Motivation und Produktivität Ihrer Mitarbeiter beiträgt.

Aber keine Sorge!

Sie erhalten prägnante telefonische Beratung einschließlich Fachkraft für Arbeitssicherheit und alles, was Gesetze und Berufsgenossenschaften fordern für 196 EUR, wenn Ihr Betrieb oder Betriebsteil bis 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfaßt als «anlaßbezogene» Betreuung. Es fallen also keine weiteren Kosten an, außer Sie bestellen diese ausdrücklich.

Unser «BEM-Code» hilft Ihnen, auch die gesetzliche Vorgabe, Gespräche zur Rückführung länger Erkrankter in den Betrieb, zur Senkung der Lohnfortzahlung zu nutzen. Hierfür erhalten Sie einen ersten Einblick in das für Sie sehr profitable Verfahren mit unserem hier erhlätlichen kostenlosen Hörbuch (Link auf Kontaktseite, Auswahl BEM-Code Hörbuch)

Alle Leistungen von Arbeitsmedizin und -sicherheit, die irgendwie technisch und praktisch zur Durchführung in Ihrem Betrieb darstellbar sind, leisten wir auch in Ihrem Betrieb oder wohnortnah für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie es für beide Seiten am wirtschaftlichsten ist. Kostenminimieren und daraus möglichst einen wirtschaftlichen Gewinn ziehen ist auch hier unsere Maxime.

Dazu gehören*:

Anlassbezogene Grundbetreuung – bis 50 Mitarbeiter als Unternehmermodell

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen)**

Beratung bei arbeitsplatz- und verhaltensbezogener Prävention**

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen**

Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen (ASA)**

Verschaffung von Kenntnissen über die Verhältnisse im Betrieb**

Beratung zu Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen**

Dokumentation und Meldepflichten im Arbeitsschutz**

Beratung von Führungskräften, Beschäftigten und Betriebsräten**

Leistungs- und Vorsorge/-Untersuchungen aller Art nach Ihrer betrieblichen Einschätzung (durch Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvertrag) und den Gesetzlichen Vorschriften nach «Anhang ArbMedVV»***

* gemäß DGUV Vorschrift 2
** mit den Informationen im im Preis eingeschlossenen Downloadbereich und Beratung am Telefon, nach Anforderung als Videokonferenz oder persönlich vor Ort
*** Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge

Jährliche betriebsärztliche Betreuung ab 196€

Mit unserem speziell auf Kleinstunternehmen zugeschnittenen Betreuungsangebot helfen wir Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen bzgl. einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erfüllen.